Ärger mit Kopierschutz von Audio-CDs "Un-CDs" machen sich im Handel breit
Hannover, 23. März 2003 - Mittlerweile versieht fast jedes Plattenlabel seine Audio-CDs mit einem Kopierschutz. Solche normwidrigen "Un-CDs", die sich in vielen Playern nicht abspielen lassen, sind oft nicht einmal hinreichend gekennzeichnet. Das Computermagazin c't startet daher in seiner aktuellen Ausgabe 7/03 ein Online-Register, um Informationen über Musik-CDs mit Abspielsperren zu sammeln.
Unter den Top-Ten-CDs von Mitte März entsprachen lediglich drei dem CD-Audio-Standard, berichtet c't. Die übrigen sieben Scheiben wiesen Eigenarten auf, die manche Laufwerke verwirren und so das Abspielen unmöglich machen. Mit Abspielsperren wie "Key2Audio" und "Cactus Data Shield" wollen die Plattenfirmen das digitale Auslesen der Musik am Computer verhindern. Damit handeln sie sich den Zorn der Verbraucher ein. Denn auch in vielen Autoradios und DVD-Spielern laufen diese Scheiben nicht; außerdem lassen sich die Songs nicht auf MP3-Player überspielen.
Eine klare und einheitliche Kennzeichnung der Abspielsperren bei Musik-CDs gibt es bisher nicht. Mit dem CD-Register will die c't-Redaktion ein Verzeichnis schaffen, in dem Musikliebhaber sich vor dem Kauf darüber informieren können, welche Laufwerke die nicht normgerechten CDs verdauen und welche nicht. "In manchen Fällen ist es sogar möglich, dem Laufwerk durch Austauschen der Betriebssoftware auf die Sprünge zu helfen", kommentiert c't-Redakteur Sven Hansen. "Auch darüber informiert das c't-CD-Register." (sha)
Hinweis für Hörfunkredaktionen:
Ein Radiobeitrag zu diesem Thema sowie O-Töne von c't-Redakteur Sven Hansen sind unter 05 11/2 79 15 60 beim c't-Hörfunk-Service abrufbar. Unter www.radioservice.de steht das Angebot für akkreditierte Hörfunkredakteure auch im MP3-Format zum Download bereit.