Gütliche Einigung zwischen heise online und PC-WELT im Streit um "Volks-PC"
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Hannover, 18. Februar 2003 - Im Streit um manipulierte Messprotokolle, auf die sich die Zeitschrift PC-WELT bei der Beurteilung des "Volks-PC I" berufen hatte, hat sich der Heise Zeitschriften Verlag, Hannover, mit dem IDG Magazine Verlag, München, gütlich geeinigt.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht über eine einstweilige Verfügung vom 9. Dezember 2002 hat der Heise Zeitschriften Verlag erklärt, dass mit der Berichterstattung auf heise online über die Messprotokolle kein Fälschungsvorwurf gegenüber der Redaktion der Zeitschrift PC-WELT beabsichtigt war. Der Hinweis auf die Manipulation an den Gutachten sollte vielmehr die Ungereimtheiten hinsichtlich des Auftraggebers deutlich machen.
Hintergrund war der Streit um die Darstellung der Überschreitung der EMV-Grenzwerte durch den "Volks-PC I", den der Discounter Plus und Bild.T-Online.de im Oktober 2002 angeboten hatten. Die PC-WELT hatte behauptet, dafür drei Messungen in Auftrag gegeben zu haben, zwei davon an von ihr eingekauften PCs. Tatsächlich waren jedoch diese beiden Messungen von einem Industrieunternehmen veranlasst und bezahlt worden, das mit dem Hersteller des "Volks-PC I" im Wettbewerb steht. Etwa einen Monat nach der ursprünglichen Veröffentlichung hatte die PC-WELT ihre Darstellung selbst dahingehend korrigiert, dass sie mit dem Messlabor vereinbart hatte, die vorliegenden Messprotokolle auf ihren Namen umzuschreiben.
Dieser Vorgang dürfe nicht als Fälschung bezeichnet werden, weil er nicht der juristischen Definition einer Urkundenfälschung entspricht, so das Hamburger Landgericht in der mündlichen Verhandlung. Der Heise Zeitschriften Verlag nahm daraufhin seinen Einspruch gegen die diesbezügliche einstweilige Verfügung zurück. Mit der zu Protokoll des Gerichts gegebenen Erklärung einigten sich die Streitparteien ohne gerichtliche Entscheidung. Beide Seiten tragen ihre Verfahrenskosten selbst.