Online-Werbung birgt Gefahren für den Unwissenden Rechtliche Risiken für Reklame im Internet
Hannover, 25. März 1999 - Der Werbemarkt im World Wide Web boomt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Prozesse und Urteile in diesem Bereich schnell an. Um an rechtlichen Untiefen nicht Schiffbruch zu erleiden, ist Werbern, Homepage-Betreibern und Internet-Providern zu raten, sich über die bestehenden juristischen Sachverhalte zu informieren.
Mit einem Link auf eine fremde Homepage, ist man nach Meinung deutscher Richter auch für deren vollständigen Inhalt verantwortlich. Dieses Beispiel zeigt in besonderem Maß die strenge Rechtsprechung im Hinblick auf das WWW.
Die ungekürzte Nennung der Rechtsform bei EMail-Verträgen, die Angabe von Bruttopreisen bei Internetangeboten an Endverbraucher sowie die komplette und verständliche Präsentation der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) sind nur einige Regeln, die für den Marktplatz Internet gelten. Mit weiteren Verordnungen, wie dem Urheberrrecht, dem Wettbewerbs- und Pressegesetz u.v.a. ließe sich diese Liste beliebig fortsetzen. Hinzu kommen spezifische Restriktionen, die Berufsverbände und Kammern ihren Mitgliederen auferlegen.
In den Online-Medien sind der Kreativität technisch kaum Grenzen gesetzt. Doch die deutschen Richter haben in zahlreichen Urteilen bereits einen rechtlichen Rahmen für Online-Auftritte definiert. Wer dies nicht beachtet, dem drohen empfindliche Strafen. Zumal die Zahl der Prozesse mit der schnell wachsenden Popularität des Internet weiter zunehmen wird.
Das Computermagazin c't erläutert anhand aktueller Urteile in seiner Ausgabe 07/99 die deutsche Rechtsprechung in Bezug auf das World Wide Web.