c’t-Magazin: Verbraucherrechte bei mündlichen Zusagen Mündliche Verträge sind bindend - aber Vorsicht!
Hannover, 18. Juli 2025 ‒ Wenn mündliche Zusagen am Telefon nicht eingehalten werden, stehen Verbraucher oft vor einem Beweisproblem. Doch mündliche Verträge sind grundsätzlich bindend, betont Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast „Vorsicht Kunde“. Kunden haben mehrere Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen ‒ vom Widerruf bis zur Anforderung des Gesprächsmitschnitts.
„Ein Vertrag kann mündlich, schriftlich oder sogar rein durch schlüssiges Verhalten wie täglich beim Brötchenkauf zustande kommen“, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Nur wenige Verträge wie Miet- oder Arbeitsverträge benötigen zwingend die Schriftform. Eine mündliche Zusage am Telefon ist demnach grundsätzlich bindend.
Kommt es zum Streit über die vereinbarten Konditionen, steht allerdings oft Aussage gegen Aussage. Deshalb rät der Experte, die schriftliche Vertragszusammenfassung nach einem Telefonat sofort sorgfältig zu prüfen. Weicht sie von den mündlichen Absprachen ab, sollten Kunden die ursprünglichen Vereinbarungen dokumentieren, Abweichungen schriftlich reklamieren und eine kurze Frist zur Korrektur setzen.
Besonders wichtig ist dabei das gesetzliche Widerrufsrecht: Verbraucher können einen telefonisch geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Diese Frist beginnt bereits mit der mündlichen Vereinbarung am Telefon. Wer zu lange auf Korrekturen wartet, verliert diese einfache Ausstiegsmöglichkeit.
Als Beweismittel können Kunden den Mitschnitt des Telefongesprächs anfordern. Nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben sie das Recht auf eine Kopie der über sie gespeicherten Daten ‒ dazu gehören auch aufgezeichnete Telefonate. Weigern sich Unternehmen mit Verweis auf den Datenschutz, können Kunden sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden.
Selbst wenn ein Mitarbeiter seine internen Befugnisse überschreitet, ist der Vertrag für das Unternehmen bindend. Dies regelt Paragraf 164 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Stellvertretung. Nur bei offenkundig unrealistischen Angeboten greift diese Regelung nicht.
Der Verbraucherpodcast „Vorsicht, Kunde!” erscheint alle 14 Tage. c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann beleuchtet mit ihrem Kollegen Urs Mansmann und Rechtsanwalt Niklas Mühleis reale Konflikte, die Kunden mit Händlern, Herstellern oder Serviceabteilungen ausfechten mussten. Die jeweils besprochenen Streitfälle stammen aus der c’t-Magazinrubrik „Vorsicht, Kunde!“ Alle Episoden finden Interessierte bei allen großen Podcast-Plattformen wie Apple Podcasts, Spotify und Amazon Music oder unter www.heise.de/podcasts.
Die heise-Podcasts erzielen pro Monat mehr als zwei Million Abrufe. Unter den insgesamt 17 Podcasts finden sich solche zu KI-Themen, Datenschutz oder Cybersicherheit. Mit rund 1,4 Millionen monatlichen Downloads erfreut sich der werktägliche News-Podcast „kurz informiert“ großer Beliebtheit.
Das „KI-Update“ von heise wurde im Mai 2024 bei den B2B Media Days mit der Auszeichnung „Fachmedium des Jahres 2024” in der Kategorie „Bester Podcast” geehrt. Eine Übersicht aller Podcasts ist hier zu finden.
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