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c’t: Schweres Erbe
Digitalen Nachlass vorbereiten

Hannover, 28. Juni 2024 – Nicht einmal jeder fünfte Internetnutzer regelt seinen digitalen Nachlass. Den Hinterbliebenen fehlen dann Zugangsdaten, Abonnements und Verträge laufen weiter und verursachen Kosten. Europas führendes IT- und Technikmagazin c’t rät in Ausgabe 15/24, den digitalen Nachlass sofort in Angriff zu nehmen. Nur so können Erinnerungen bewahrt sowie rechtliche Hürden und emotionale Belastungen vermieden werden.

Nur wenige Menschen haben für den Fall vorgesorgt, dass sie sich wegen Krankheit oder Tod nicht mehr selbst um ihre digitalen Angelegenheiten kümmern können. „Um den digitalen Nachlass sinnvoll zu verwalten, sollten Internetnutzer alle Konten, Profile und Abos inklusive Passwörter dokumentieren“, rät c’t-Redakteurin Dorothee Wiegand. Eine übersichtliche Liste oder Tabelle mit allen E-Mail-Adressen, Onlinekonten, Login- und Hardware-Zugangsdaten hilft dabei, den Überblick zu behalten.

Nicht mehr genutzte Konten sollten am besten sofort gelöscht werden. Der Webdienst Just Delete Me unterstützt dabei mit Anleitungen zur Kontolöschung bei vielen Anbietern. Die Dokumentation sollte regelmäßig aktualisiert und sicher aufbewahrt werden, zum Beispiel digital in einem Passwortmanager.

Dabei müssen nicht einmal die im Testament bestimmten Erben sich um den digitalen Nachlass kümmern. Denkbar ist, dass Ehepartner oder Kinder für den materiellen Teil des Nachlasses zuständig sind und ein Enkel die Verwaltung von Onlinekonten und Profilen übernimmt. Wer sich dafür entscheidet und die Kontoinformationen nicht analog oder über einen Passwortmanager zur Verfügung stellt, muss der mit dem digitalen Nachlass betrauten Person eine Vollmacht ausstellen, die explizit über den Tod hinaus gültig sein muss, damit diese sich gegenüber Onlinediensten legitimieren kann.

Es ist zwar mühsam, ein buntes Sammelsurium von Zugangsdaten zu sichten und zu ordnen, doch „nach getaner Arbeit profitieren nicht nur die Nutzer selbst von der übersichtlichen Organisation, auch den Erben bleibt später mühsame Detektivarbeit erspart.“

Für die Redaktionen: Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne die komplette Artikelstrecke zur Rezension.