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iX-Magazin: IT-Freelancer-Report
Scheinselbstständigkeit treibt Freiberufler ins Ausland
Hannover, 28. August 2024 – IT-Freelancer verdienen gut, doch über vielen Freiberuflern schwebt die Gefahr, als scheinselbständig zu gelten. Manche arbeiten deshalb lieber im Ausland. Das IT-Profimagazin iX erklärt in seinem IT-Freelancer-Report, dass fehlende Informationen und Fehleinschätzungen zu teuren Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen können. Eine kluge und rechtssichere Ausgestaltung der Kundenbeziehungen, zum Beispiel durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), kann das Risiko jedoch deutlich reduzieren.
Laut einer Umfrage haben 10 Prozent der befragten Freiberufler Deutschland verlassen, 14 Prozent planen die Auswanderung. „Die Scheinselbstständigkeit gehört zu den größten bürokratischen Risiken für IT-Freelancer“, sagt iX-Redakteur Axel Kannenberg. Er erklärt: „Niemand ist auf Dauer scheinselbstständig. Der Begriff wird meist falsch verwendet.“ Scheinselbstständigkeit bezeichnet einen temporären Zustand, bei dem die Zuordnung zu den Kategorien Selbstständigkeit ohne Versicherungspflicht, Selbstständigkeit mit Rentenversicherungspflicht oder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis noch nicht abschließend erfolgt ist.
Die Einstufung eines IT-Freelancers hängt von Vertragsinhalten sowie der praktischen Umsetzung ab. „Die gesetzliche Grundlage dafür ist im Sozialgesetzbuch eher dürftig formuliert.“ Von Checklisten zur Beurteilung von Scheinselbstständigkeit und Rentenversicherungspflicht rät der iX-Redakteur ab: „Die meisten Checklisten vermischen die Bereiche, was zu zusätzlichen Fehleinschätzungen führt." Stattdessen empfiehlt er, die Tätigkeit vor Beginn und bei längeren Projekten wiederholt zu bewerten. Kannenberg sieht auch das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung kritisch: „Trotz neuer gesetzlicher Regelungen seit April 2022 hat sich in der Praxis wenig verbessert. Ein solches Verfahren kann sich über Jahre hinziehen und birgt das Risiko hoher Nachzahlungen.“
Als bessere Alternative zu klassischen Verträgen und Rahmenverträgen nennt der Redakteur die Verwendung von AGB. Diese standardisieren die Vertragsbeziehungen und geben der Deutschen Rentenversicherung weniger Anlass, eine dauerhafte Zusammenarbeit zu unterstellen.
„Es gibt kein Allheilmittel in der Frage der Scheinselbstständigkeit", resümiert Kannenberg. Allerdings lasse sich das Risiko durch mehrere ineinandergreifende Maßnahmen wie optimale AGB, sorgfältige Beurteilung der Tätigkeitsumstände und Verzicht auf ein Statusfeststellungsverfahren erheblich verringern.
Für die Redaktionen: Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne die komplette Artikelstrecke zur Rezension.