Mac & i: Privatsphäre clever organisieren Das iPad als Familien-Tablet
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Hannover, 6. Dezember 2024 – Viele Familien möchten sich ein iPad teilen, doch Apple sieht zwar ein Familienfreigabe vor, aber keinen echten Mehrbenutzermodus. Das Computermagazin Mac & i zeigt in Ausgabe 6/2024, wie sich dennoch ein wenig Privatsphäre auf einem gemeinsam genutzten iPad schaffen lässt. Mit Passwortschutz, Fokus-Modi, Safari-Profilen und verschiedenen Drittanbieter-Apps können Nutzer ihre Daten voneinander trennen.
„Das iPad eignet sich hervorragend, um schnell mal was im Internet zu recherchieren, Musik- und Streamingdienste gemeinsam zu nutzen und für die Terminplanung aller Personen im Haushalt“, erklärt Mac & i-Redakteurin Inge Schwabe. Allerdings ist das iPad standardmäßig auf einen einzigen Nutzer ausgerichtet, zumindest im privaten Gebrauch.
Mit einer neuen Funktion in iPadOS 18 lassen sich einzelne Apps und deren Daten mit einem Passwortschutz versehen. „Damit vermeiden Sie, dass Gäste sich Zugriff verschaffen, wenn das iPad etwa zum Betrachten von Fotos von einem Familienmitglied an seine Freunde weitergereicht wird“, rät Schwabe.
Eine praktische Lösung bietet der Fokusmodus (ab iPadOS 15). Damit können Nutzer eigene Homescreens mit individuellen Apps bestücken. „Jeder kann seinen Fokusmodus so konfigurieren, dass er nur seine Apps sieht und alle anderen nicht“, sagt Schwabe. Auch Safari-Profile helfen bei der Organisation: Sie ermöglichen es, Lesezeichen und Tabs nach Nutzern zu trennen.
Für mehr Privatsphäre empfiehlt die Redakteurin Apps mit individuellen Passwörtern, etwa Spark für E-Mails oder Day One für Notizen. Mit ihnen lässt sich Persönliches auch gegenüber der Familie schützen. „Die geteilte Mediathek in der Fotos-App dient als Familienalbum, in das jeder ausgewählte Bilder von seinem eigenen iPhone hineinladen kann“, erläutert Schwabe.
Die Familienfreigabe ermöglicht zudem die gemeinsame Nutzung von gekauften Apps und Abonnements wie Apple TV+ oder Apple Music. „Wer die Freigabe als Organisator einrichtet, bezahlt üblicherweise für die Einkäufe im Store“, erklärt die Redakteurin. Er könne eine Kaufanfrage aber auch ablehnen, etwa wenn eine App zu teuer oder ungeeignet erscheint.
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