c’t Magazin: Lastschriftverfahren anfällig für Missbrauch Mit fremder IBAN auf Einkaufstour
Hannover, 24. Januar 2025 – Wer seine IBAN an der falschen Stelle weitergibt, riskiert unangenehme Überraschungen: Mit der bloßen Kontonummer können Kriminelle in vielen Onlineshops auf fremde Rechnung einkaufen. Europas führendes IT- und Technikmagazin c’t warnt in seiner aktuellen Ausgabe 3/2025 vor den Risiken des Lastschriftverfahrens und erklärt Schutzmaßnahmen. Verbraucher sollten ihre IBAN besser schützen.
„Die Lastschrift gehört zu den beliebtesten Zahlarten für Verbraucher in Deutschland“, erklärt c’t-Redakteur Markus Montz. „Sie ist einfach über die Girokonten von Kunde und Händler umzusetzen, funktioniert zuverlässig online und an der Ladenkasse.“ Doch genau diese Einfachheit macht das System anfällig für Missbrauch.
Das Problem: Für eine Lastschrift reicht es oft schon, wenn Betrüger die IBAN kennen. Diese können sie aus Phishing-Angriffen, Datenlecks oder von gestohlenen Girocards gewinnen. Montz warnt: „Zwischen dem Datendiebstahl und einem Lastschriftbetrug können Wochen, mitunter sogar Jahre vergehen.“ Die Täter nutzen die erbeuteten Bankverbindungen dann für Einkäufe in Onlineshops, die keine oder unzureichende Prüfmechanismen einsetzen. Besonders beliebt sind digitale Güter wie Gutscheinkarten oder Tickets, die sich schnell weiterverkaufen lassen.
„Um Ihre Angriffsfläche zu reduzieren, sollten Sie Ihre IBAN nur weitergeben, wenn es unbedingt nötig ist“, rät Montz. „Halten Sie sie von Briefpapier oder E-Mail-Signaturen fern.“ Zudem empfiehlt er, Kontobewegungen engmaschig zu prüfen. Entdecken Verbraucher unberechtigte Lastschriften, haben sie bis zu 13 Monate Zeit für einen Widerruf bei ihrer Bank. „Weisen Sie vorher den Händler auf das nicht autorisierte Lastschriftmandat hin und kündigen Sie den Widerruf an.“ Dann sollten Betroffene auch Anzeige bei der Polizei erstatten, um bei Ärger mit Inkassobüros etwas in der Hand zu haben.
Auch Händler können sich schützen, indem sie Lastschriften auf Stammkunden beschränken oder Maximalbeträge wie 100 Euro festlegen. Oberhalb dieses Limits müssen Kunden dann auf besser gesicherte Zahlarten wie Kreditkarten ausweichen. „Viele Lastschriftbetrüger dürften einen Shop mit solchen Bedingungen meiden und viele Kunden dürften derlei Einschränkungen nachvollziehen können“, so Montz.
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