c’t-Podcast: Ärger mit Girocard Banken kassieren trotz Kündigung weiter ab
Hannover, 10. Oktober 2025 – Bankkunden haben das Recht, ihre Giro- oder Debitkarte jederzeit zu kündigen. Die Bank muss dies innerhalb eines Monats umsetzen. Doch wie der c’t‒Verbraucherpodcast „Vorsicht, Kunde!“ in seiner aktuellen Folge berichtet, halten sich nicht alle Banken an diese gesetzliche Vorgabe. Selbst nach mehrfacher Kündigung buchen einige Institute weiterhin Gebühren ab.
„Für Zahlungsinstrumente wie Giro- und Debitkarten sieht das Gesetz gar keine Kündigungsfristen vor, es sei denn, es wird eine miteinander vereinbart“, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Aber auch dann darf die Frist maximal einen Monat umfassen. Diese kurzen Fristen sollen Verbrauchern den Bankwechsel erleichtern und den Wettbewerb zwischen den Banken fördern.
Die Kündigung kann schriftlich per Brief, per E-Mail oder über die Banken-App erfolgen. „Jede Bank muss eine Geschäftsadresse vorhalten und schriftliche Kündigungen akzeptieren“, betont c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann. Die Behauptung einer Online-Bank, eine postalische Kündigung sei nicht möglich, ist falsch. Gemäß Paragraf 312k BGB müssen Anbieter von Online-Diensten zudem einen Kündigungsbutton bereitstellen.
Spätestens einen Monat nach der Kündigung haben Kunden Anspruch auf eine Rückerstattung zu Unrecht abgebuchter Gebühren. Nach einer Kündigung sollten Kontoinhaber daher ihre Kontoauszüge auf unrechtmäßige Abbuchungen überprüfen und diese sofort reklamieren.
Falls eine Bank nicht auf Kündigungen oder Rückforderungen reagiert, können sich Verbraucher an die Ombudsstellen der Bankenverbände wenden. Diese Verbraucherschlichtungsstellen sind für Konflikte rund um Kontoführung und Zahlungsdienstleistungen zuständig. „Das soll sozusagen erst mal ein Auffangbecken sein, bevor man direkt zum Gericht laufen muss“, erläutert Mühleis. Die Verfahren können allerdings bis zu drei Monate dauern.
In einem von c’t dokumentierten Fall räumte die Bank systematische Fehler ein, nachdem sich die Redaktion eingeschaltet hatte. „Die Kündigung sei im System nicht sichtbar gewesen, sodass irrtümlich von einer aktiven Karte ausgegangen wurde“, berichtet Kuhlmann. Die Bank kündigte das Konto schließlich manuell und erstattete dem Kunden die zu Unrecht eingezogenen Gebühren.
Der Verbraucherpodcast „Vorsicht, Kunde!“ erscheint alle 14 Tage. Die Hosts beleuchten reale Konflikte, die Kunden mit Händlern, Herstellern oder Serviceabteilungen ausfechten mussten. Die jeweils besprochenen Streitfälle stammen aus der c’t‒Magazinrubrik „Vorsicht, Kunde!“. Alle Episoden finden Interessierte bei allen großen Podcast‒Plattformen wie Apple Podcasts, Spotify und Amazon Music oder unter www.heise.de/podcasts.
Die heise‒Podcasts erzielen pro Monat mehr als zwei Millionen Abrufe. Unter den insgesamt 18 Podcasts finden sich solche zu Themen wie KI, Datenschutz oder Cybersicherheit. Mit rund 1,4 Millionen monatlichen Downloads erfreut sich der werktägliche News-Podcast „kurz informiert“ großer Beliebtheit.
Das „KI-Update“ von heise wurde im Mai 2024 bei den B2B Media Days mit der Auszeichnung „Fachmedium des Jahres 2024“ in der Kategorie „Bester Podcast“ geehrt. Eine Übersicht aller Podcasts ist hier zu finden.
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