c’t-Podcast: Risikofaktor Packstation Paketversand am Automaten birgt rechtliche Tücken
Hannover, 27. Oktober 2025 ‒ Die Packstation verspricht bequemes Versenden rund um die Uhr, doch der Versand über die Automaten birgt erhebliche rechtliche Risiken. Der c’t‒Verbraucherpodcast „Vorsicht, Kunde!“ warnt in seiner aktuellen Folge vor fehlenden Einlieferungsbelegen und schwierigen Nachweispflichten bei Paketverlust. Besonders bei Retouren können Kunden in die Beweisnot geraten.
„Anders als in einer Filiale, wo ein Mitarbeiter den Empfang des Pakets quittiert, erhalten Versender an der Packstation allenfalls eine digitale Bestätigung per E-Mail oder in der App”, erklärt c’t-Redakteur Urs Mansmann. Diese belege jedoch nur, dass ein Fach geöffnet und wieder geschlossen wurde – nicht aber, ob und was tatsächlich eingelegt wurde.
Besonders problematisch wird es bei Retouren mit vorgedrucktem Versandlabel. Hier ist nicht der Kunde, sondern der Online-Händler Vertragspartner des Paketdienstes. „Geht die Sendung verloren, kann nur der Vertragspartner einen offiziellen Nachforschungsauftrag stellen und mögliche Ansprüche aus der Transportversicherung geltend machen”, warnt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast.
Die neueren, rein digitalen Packstationen ohne Display und Scanner verschärfen die Situation zusätzlich. Hier erfolgt die gesamte Kommunikation per App, selbst das Adresslabel wird erst später vom Versandmitarbeiter ausgedruckt und aufgeklebt. DHL empfiehlt daher, bei wertvollen Waren einen zusätzlichen Adresszettel ins Paket zu legen.
Um sich abzusichern, sollten Kunden das in der Packstation deponierte Paket fotografieren. Bleibt die automatische Einlieferungsbestätigung aus, ist umgehend die Kundenhotline zu kontaktieren – am besten noch am selben Tag. Bei wertvollen oder wichtigen Sendungen rät c’t dringend zur persönlichen Übergabe in einer DHL-Filiale, da nur der dort ausgestellte Beleg als sicherer Nachweis für die Übergabe dient.
Kommt es zum Streitfall, können Kunden den Händler auffordern, eine Nachforschung einzuleiten. Dieser ist nach § 241 Absatz 2 BGB dazu verpflichtet. Alternativ besteht die Möglichkeit, als Eigentümer der Ware die Herausgabe vom Paketdienst zu fordern (§ 985 BGB) oder Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB geltend zu machen.
Der Verbraucherpodcast „Vorsicht, Kunde!“ erscheint alle 14 Tage. Die Hosts beleuchten reale Konflikte, die Kunden mit Händlern, Herstellern oder Serviceabteilungen ausfechten mussten. Die jeweils besprochenen Streitfälle stammen aus der c’t‒Magazinrubrik „Vorsicht, Kunde!“. Alle Episoden finden Interessierte bei allen großen Podcast‒Plattformen wie Apple Podcasts, Spotify und Amazon Music oder unter www.heise.de/podcasts. Die heise‒Podcasts erzielen pro Monat mehr als zwei Millionen Abrufe. Unter den insgesamt 18 Podcasts finden sich solche zu Themen wie KI, Datenschutz oder Cybersicherheit.
Mit rund 1,4 Millionen monatlichen Downloads erfreut sich der werktägliche News-Podcast „kurz informiert“ großer Beliebtheit. Das „KI-Update“ von heise wurde im Mai 2024 bei den B2B Media Days mit der Auszeichnung „Fachmedium des Jahres 2024“ in der Kategorie „Bester Podcast“ geehrt. Eine Übersicht aller Podcasts ist hier zu finden.
Für die Redaktionen: Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne die komplette Artikelstrecke zur Rezension.
Nutzen Sie unsere Presse-Newsletter: Damit informieren wir Sie über aktuelle Pressemitteilungen, Neuigkeiten aus dem Medienhaus heise und neueste Inhalte aus unseren Print- und Digitalangeboten – melden Sie sich direkt an