c’t-Verbraucherpodcast: Einspeisevergütung lässt auf sich warten Netzbetreiber verzögern Auszahlungen um Monate
Hannover, 18. August 2025 – Wer eine Solaranlage betreibt und Strom ins Netz einspeist, dem steht eine Vergütung zu. Doch immer mehr Anlagenbetreiber warten monatelang auf ihr Geld. Der c’t‒Verbraucherpodcast „Vorsicht, Kunde!“ berichtet in einem aktuellen Fall von über 15 Monaten Verzögerung. Betroffenen wird geraten, ihre Rechte durchzusetzen.
„Der Netzbetreiber schiebt die Verzögerungen auf die hohe Anzahl an Neuanmeldungen. Das ist aber keine Entschuldigung“, kritisiert c’t-Redakteur Urs Mansmann. „Die Unternehmen müssen ausreichend Ressourcen bereitstellen, um die Nachfrage in angemessener Zeit zu bewältigen.“ Sobald der Netzbetreiber den PV-Strom abnimmt, ist er automatisch in der Zahlungspflicht.
Die Einspeisevergütung beträgt aktuell rund 10 Cent pro Kilowattstunde. Da Kunden für den Strombezug mindestens 30 Cent zahlen müssen, rechnet es sich, den selbst produzierten Strom zunächst selbst zu nutzen und nur Überschüsse einzuspeisen. Wichtig: Die Vergütung gilt nur für anmeldepflichtige Solaranlagen, nicht für Balkonkraftwerke.
Rechtsanwalt Niklas Mühleis erläutert die Rechtslage: „Verzögert sich die Auszahlung, haben Kunden ab dem Tag nach der ersten ausgefallenen Zahlung Anspruch auf Verzugszinsen.“ Bei einer 15-monatigen Verzögerung monatlicher Zahlungen von 38 Euro summieren sich die Verzugszinsen bereits auf über 60 Euro.
Die meisten Solaranlagen erfordern eine Netzanbindung zur Synchronisation. Nur spezielle, deutlich teurere Systeme können im Inselbetrieb arbeiten – etwa für Ferienhäuser ohne Stromnetz oder Unternehmen, die sich gegen Stromausfälle absichern müssen. Für die übliche Dachinstallation sind solche autarken Anlagen zu kostspielig, rät c’t-Redakteurin und Podcast-Host Ulrike Kuhlmann.
Anlagenbetreiber sollten ihre Abrechnungen sorgfältig prüfen und bei Verzögerungen aktiv werden. Eine schriftliche Mahnung und die Berechnung von Verzugszinsen können helfen, die ausstehende Vergütung einzufordern. Im Zweifelsfall kann auch rechtliche Unterstützung sinnvoll sein, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen.
Der Verbraucherpodcast „Vorsicht, Kunde!“ erscheint alle 14 Tage. Die Hosts beleuchten reale Konflikte, die Kunden mit Händlern, Herstellern oder Serviceabteilungen ausfechten mussten. Die jeweils besprochenen Streitfälle stammen aus der c’t‒Magazinrubrik „Vorsicht, Kunde!“.
Alle Episoden finden Interessierte bei allen großen Podcast‒Plattformen wie Apple Podcasts, Spotify und Amazon Music oder unter www.heise.de/podcasts. Die heise‒Podcasts erzielen pro Monat mehr als zwei Millionen Abrufe. Unter den insgesamt 17 Podcasts finden sich solche zu KI‒Themen, Datenschutz oder Cybersicherheit. Mit rund 1,4 Millionen monatlichen Downloads erfreut sich der werktägliche News‒Podcast „kurz informiert“ großer Beliebtheit. Das „KI‒Update“ von heise wurde im Mai 2024 bei den B2B Media Days mit der Auszeichnung „Fachmedium des Jahres 2024“ in der Kategorie „Bester Podcast“ geehrt. Eine Übersicht aller Podcasts ist hier zu finden.
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